DGUV Grundsatz 312-906 – Qualifizierung zur sachkundigen Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Der DGUV Grundsatz 312-906 mit dem Titel „Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlicher Absturzschutzausrüstung (PSAgA)“ bildet die zentrale Grundlage für die Ausbildung zur sachkundigen Person. Diese ist befähigt, die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Prüfung von PSAgA durchzuführen.
Bedeutung der sachkundigen Prüfung von PSAgA
Die regelmäßige Überprüfung der persönlichen Absturzschutzausrüstung ist sowohl gesetzlich als auch durch Unfallversicherungsträger vorgeschrieben. Der DGUV Grundsatz 312-906 gewährleistet, dass PSAgA dauerhaft sicher und zuverlässig eingesetzt werden kann.
Inhalte und Ziele der Ausbildung nach DGUV Grundsatz 312-906
Der Grundsatz beschreibt die theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte zur Qualifikation der Sachkundigen. Besonders wichtig ist die fundierte Ausbildung der Prüfer, die künftig für die Beurteilung, Freigabe und Dokumentation der PSAgA verantwortlich sind.
Ausbildung zur sachkundigen Person für PSAgA
Die hohen sicherheitstechnischen Anforderungen an PSAgA gelten auch für deren Prüfung. Deshalb darf die Prüfung nur durch sachkundige Personen erfolgen, die eine umfassende Ausbildung absolviert haben.
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Die Sachkunde wird durch den erfolgreichen Abschluss eines anerkannten Lehrgangs nachgewiesen.
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Der Lehrgang beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Prüfungen.
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Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer eine offizielle Bescheinigung zur sachkundigen Prüfung von PSAgA.
Schulungsanbieter wie ABS Safety bieten praxisnahe, nach DGUV-Standards zertifizierte Schulungen zur Sachkunde für PSAgA und Rettungsausrüstung (RA) an.
Aufgaben der sachkundigen Person bei der PSAgA-Prüfung
Die sachkundige Person führt eine vollständige und fachgerechte Inspektion der Schutzausrüstung durch. Dazu gehören:
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Kontrolle auf Beschädigungen an Auffanggurten
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Überprüfung von Verschleiß an Verbindungsmitteln
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Prüfung auf offene oder beschädigte Nähte
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Kontrolle von Karabinern auf Verformungen oder Überbeanspruchung
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Erkennung von Materialermüdung und Alterungsspuren
Die Ergebnisse werden dokumentiert, meist im Prüfbuch oder einem vergleichbaren Nachweis, der jeder PSAgA beigefügt ist. Dies schafft Transparenz für den Anwender bezüglich des aktuellen Zustands und der letzten Prüfung.
Trotz der sachkundigen Prüfung bleibt die eigenverantwortliche Sichtkontrolle durch den Nutzer vor jedem Einsatz unverzichtbar, um den sicheren Gebrauch im Alltag zu gewährleisten.
Fazit zum DGUV Grundsatz 312-906
Die regelmäßige und sachkundige Überprüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit in absturzgefährdeten Bereichen. Der DGUV Grundsatz 312-906 definiert die Ausbildungsstandards für qualifizierte Prüfer und stellt so sicher, dass Sicherheitsstandards eingehalten werden.
Für Unternehmen, die Fachkräfte zur sachkundigen Prüfung qualifizieren möchten, bieten zertifizierte Schulungsanbieter maßgeschneiderte Kurse – wahlweise vor Ort oder in zertifizierten Trainingszentren.
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