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DGUV Information 208-016

DGUV Information 208-016 – Sichere Verwendung von Leitern und Tritten

Die DGUV Information 208-016 mit dem Titel „Die Verwendung von Leitern und Tritten“ stellt eine praxisnahe Handlungshilfe für Unternehmen sowie Beschäftigte dar, die im betrieblichen Alltag regelmäßig mit mobilen Leitern und Tritten arbeiten. Sie vermittelt nicht nur die wichtigsten staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen, sondern behandelt darüber hinaus auch zentrale Themen wie Prüfung, Instandhaltung, Reinigung, Transport und Lagerung dieser Arbeitsmittel.


Wann und wie Leitern und Tritte eingesetzt werden dürfen

Grundsätzlich unterscheidet die DGUV Information zwei wesentliche Einsatzmöglichkeiten von mobilen Leitern und Tritten:

  1. Als Verkehrsweg – also als Zugang zu höher oder tiefer gelegenen Arbeitsplätzen
  2. Als Arbeitsplatz – wenn Tätigkeiten direkt von der Leiter oder dem Tritt aus ausgeführt werden

Bevor eine Leiter oder ein Tritt verwendet wird, ist es zwingend erforderlich, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei muss geprüft werden, ob die Verwendung eines solchen Arbeitsmittels überhaupt zulässig und sinnvoll ist, oder ob Alternativen zur Verfügung stehen. Besonders zu berücksichtigen ist dabei das Risiko eines Absturzes – eine der häufigsten Unfallursachen bei der Verwendung von Leitern.


Welche Alternativen sind zu bevorzugen?

Um die Sicherheit zu erhöhen, verweist die DGUV Information auf verschiedene Alternativen, die – sofern möglich – Vorrang haben sollten:

  • Personenaufzüge
  • Rampen und Laufstege
  • Treppen und Treppentürme
  • Ortsfeste Steigleitern

Nur wenn diese Alternativen nicht realisierbar sind, dürfen Leitern als Zugangsmittel genutzt werden – und auch dann unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Bis 5 Meter Höhe dürfen Leitern uneingeschränkt als Verkehrsweg eingesetzt werden.
  • Ab einer Höhe über 5 Metern ist ihre Nutzung nur dann erlaubt, wenn der Zugang sehr selten erfolgt, etwa bei gelegentlichen Wartungsarbeiten.

Leitern und Tritte als Arbeitsplatz – was ist erlaubt?

Wird eine Leiter nicht nur zum Zugang, sondern als eigentlicher Arbeitsplatz genutzt, gelten weitere Einschränkungen – je nach Arbeitshöhe:

  • Bis 2 Meter Arbeitshöhe: Der Einsatz ist zeitlich uneingeschränkt zulässig, sofern sich der Beschäftigte auf einer Plattform, einem Podest oder einer Stufe befindet. Das Arbeiten im Stehen auf Sprossen ist nicht erlaubt.
  • Zwischen 2 und 5 Metern Höhe: Auch hier gilt, dass ausschließlich auf Stufen oder Plattformen gearbeitet werden darf. Zusätzlich ist die Arbeitsdauer auf maximal zwei Stunden begrenzt.
  • Oberhalb von 5 Metern: Die Nutzung von Leitern als Arbeitsplatz ist nicht zulässig – unabhängig von der Standfläche oder Dauer.

Weitere Hinweise und Pflichten

Die DGUV Information 208-016 geht weit über die bloße Anwendung hinaus. Sie enthält auch konkrete Anforderungen an die Bereitstellung und Auswahl geeigneter Leitern, an die regelmäßige Unterweisung der Nutzer, sowie an deren sachgemäßen Transport, Prüfung und Instandhaltung.

Besonders hilfreich ist der Anhang, in dem eine Checkliste zur regelmäßigen Überprüfung von Leitern und Tritten enthalten ist. Diese kann direkt im Betrieb eingesetzt werden, um Sicherheitsmängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben.


Fazit

Die sichere Nutzung von Leitern und Tritten ist nur dann gewährleistet, wenn alle relevanten Vorgaben beachtet und regelmäßig kontrolliert werden. Die DGUV Information 208-016 liefert hierfür einen umfassenden, praxisnahen Leitfaden – sowohl für Unternehmer als auch für die Anwender vor Ort.

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