DGUV Information 208-032 – Auswahl und Benutzung von Steigleitern
Die DGUV Information 208-032 mit dem Titel „Auswahl und Benutzung von Steigleitern“ bietet praxisnahe Handlungshilfen für alle, die für den sicheren Betrieb oder die sichere Nutzung von Steigleitern verantwortlich sind. Sie richtet sich somit sowohl an Betreiber als auch an Nutzer und vermittelt dabei alle relevanten Informationen, die bei der Planung, Auswahl, Nutzung sowie der Prüfung dieser besonderen Zugangs- und Rettungsmittel zu beachten sind.
Darüber hinaus erläutert sie ausführlich, welche Anforderungen sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben, und stellt verschiedene Bauarten von Steigleitern samt ihrer spezifischen Einsatzbereiche vor.
Welche Steigleiter-Bauarten gibt es?
Ein zentraler Bestandteil der DGUV Information ist die Übersicht über die unterschiedlichen Bauarten von Steigleitern. Diese werden nicht nur beschrieben, sondern auch hinsichtlich ihrer Einsatzfelder und Anforderungen detailliert erläutert. Zu den gelisteten Varianten zählen:
- Steigleitern an baulichen Anlagen, etwa an Fassaden oder technischen Gebäudeteilen
- Notleiteranlagen, die speziell für den Flucht- und Rettungsfall vorgesehen sind
- Steigleitern in Schächten, z. B. für Wartung oder Inspektion
- Steigleitern zum Zugang zu maschinellen Anlagen, etwa an Silos, Kränen oder Großgeräten
Die jeweiligen Anforderungen an Bauweise, Befestigung und Nutzung sind nicht nur im Fließtext beschrieben, sondern zusätzlich im Anhang der DGUV Information 208-032 übersichtlich zusammengefasst, was eine schnelle Orientierung erleichtert.
Sichere Benutzung von Steigleitern mit Steigschutzeinrichtungen
Wenn Steigleitern mit Steigschutzeinrichtungen wie z. B. Führungsschienen oder mitlaufenden Auffanggeräten verwendet werden, sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. Um die sichere Benutzung sicherzustellen, nennt die DGUV Information unter anderem folgende wichtige Punkte:
- Auswahl geeigneter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Nur Personen, die gesundheitlich geeignet, fachlich unterwiesen und mit den Gefahren vertraut sind, dürfen für das Begehen von Steigleitern eingesetzt werden. - Mitnahme von Material, Werkzeug und Hilfsmitteln
Diese dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die Sicherheit beim Auf- und Abstieg dadurch nicht beeinträchtigt wird. Gegebenenfalls sind Lastaufnahmemittel oder Hebeeinrichtungen zu verwenden. - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Die Nutzer müssen über geeignete und geprüfte PSAgA verfügen und deren Handhabung sicher beherrschen. - Verbindliche Betriebsanweisungen und regelmäßige Unterweisungen
Diese sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die notwendigen Maßnahmen verstehen und umsetzen können.
Zu jedem dieser Punkte liefert die DGUV Information ergänzende Empfehlungen und praxisnahe Hilfestellungen, die Unternehmen dabei unterstützen, die Nutzung von Steigleitern sicher zu gestalten.
Fazit
Die DGUV Information 208-032 ist ein unverzichtbares Nachschlagewerk für alle, die mit dem Einsatz von Steigleitern zu tun haben – sei es bei Planung, Betrieb, Wartung oder Anwendung. Durch die klare Gliederung, die Vielzahl an Hinweisen sowie die umfassenden Anforderungen an Bauarten und Benutzung bietet sie einen wertvollen Beitrag zur betrieblichen Sicherheit und unterstützt dabei, Unfälle wirksam zu vermeiden.