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Ausstattungsklassen

Ausstattungsklassen für Absturzsicherungen nach DGUV – Übersicht und Anwendung

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) definiert vier Ausstattungsklassen für Dachflächen, Verkehrswege und Arbeitsplätze in absturzgefährdeten Bereichen. Diese Klassen unterscheiden sich hinsichtlich der Schutzmaßnahmen, der zugelassenen Nutzergruppen und der Häufigkeit der Nutzung.

Eine korrekte Einordnung gemäß DGUV-Vorgaben ist essenziell, um einen sicheren Zugang zu Dachflächen zu ermöglichen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.


Übersicht der Ausstattungsklassen nach DGUV

Ausstattungsklasse 4 – Öffentlicher Zugang ohne Unterweisung

  • Schutzmaßnahmen: Arbeitsplätze und Verkehrswege entsprechen baurechtlichen Vorgaben für öffentliche Bereiche. Zusätzliche Anforderungen, etwa an Flucht- und Rettungswege, sind möglich.

  • Zugang: Auch Privatpersonen dürfen die Fläche ohne besondere Schulung oder Unterweisung betreten.

  • Typische Anwendung: öffentlich zugängliche Dachterrassen oder Wartungsbereiche mit hoher Sicherheit.

Ausstattungsklasse 3 – Kollektiver Seitenschutz

  • Schutzmaßnahmen: Absturzkanten sind durch kollektive Schutzmaßnahmen wie umlaufende Geländer oder festen Seitenschutz gesichert.

  • Zugang: Auch nicht unterwiesenes Personal darf die Fläche betreten. Eine spezielle Unterweisung ist nicht erforderlich, jedoch sollte die Zugangssituation individuell bewertet werden.

  • Einsatzbereich: Dächer mit gelegentlicher Wartung durch hausinternes Personal.

Ausstattungsklasse 2 – PSAgA mit Rückhaltesystem

  • Schutzmaßnahmen: Verwendung von fest installierten horizontalen Anschlageinrichtungen (z. B. überfahrbare Seilsicherungssysteme oder Schienensysteme). Diese ermöglichen sicheres Arbeiten mit Rückhaltesystemen.

  • Zugang: Nur durch unterwiesenes Fachpersonal erlaubt. Zusätzliche Einzelanschlagpunkte erhöhen die Sicherheit an kritischen Stellen.

  • Typische Nutzung: Industrie- und Gewerbebauten mit regelmäßigem Wartungsbedarf.

Ausstattungsklasse 1 – Einzelanschlagpunkte

  • Schutzmaßnahmen: Absicherung erfolgt über Einzelanschlagpunkte, die strategisch auf der Dachfläche verteilt sind. Temporäre Seilsicherungssysteme zählen ebenfalls dazu.

  • Zugang: Ausschließlich geschultes Fachpersonal darf diese Flächen betreten.

  • Risiko: Kein permanenter Schutz entlang der Absturzkante – ein Absturz ist nicht ausgeschlossen. Bei einem Sturz begrenzt die PSAgA den Fangstoß, jedoch ist eine schnelle Rettung zwingend erforderlich.

  • Anwendung: Wenig frequentierte Dächer mit gelegentlicher Nutzung durch Fachfirmen.


Auswahl der richtigen Ausstattungsklasse – abhängig vom Nutzungsintervall

Die Wahl der passenden Ausstattungsklasse erfolgt auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung. Entscheidendes Kriterium ist das Nutzungsintervall – also wie häufig und von wem die Dachfläche betreten wird.

Nutzergruppe Geringe Nutzung Mittlere Nutzung Häufige Nutzung
Unterwiesenes Fachpersonal Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3
Nicht unterwiesenes Personal Klasse 3 Klasse 3 Klasse 3
Öffentlichkeit / Privatpersonen Klasse 4 Klasse 4 Klasse 4

Legende:

  • 1 = Einzelanschlagpunkte

  • 2 = Seilsicherungs- oder Schienensysteme

  • 3 = Umlaufender Seitenschutz (z. B. Geländer)

  • 4 = Planung gemäß öffentlichen Vorschriften

👉 Hinweis: Grundlage für die Nutzung von PSAgA ist die DGUV Regel 112-198, ergänzt durch ein individuelles Rettungskonzept.


Fazit: Ausstattungsklassen gezielt einsetzen für maximale Sicherheit

Die Auswahl der geeigneten Ausstattungsklasse für Absturzsicherungen muss gezielt und verantwortungsvoll erfolgen – auf Basis der Nutzergruppe, der Nutzungshäufigkeit und der baulichen Gegebenheiten. Nur durch eine professionelle Planung und regelmäßige Prüfung der Sicherungssysteme lässt sich der Absturzschutz auf Dachflächen langfristig und rechtssicher gewährleisten.

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