DGUV Information 212-515
DGUV Information 212-515 – Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Die branchenübergreifende DGUV Information 212-515 (vormals BGI 515) trägt den Titel „Persönliche Schutzausrüstungen“ und richtet sich an Unternehmen sowie an Beschäftigte. Sie liefert praxisnahe Hinweise zur Auswahl, Bereitstellung und Anwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und dient somit als wichtige Orientierungshilfe für den Arbeitsschutz im Betrieb. Welche Anforderungen muss PSA erfüllen? Arbeitgeber sind verpflichtet,