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DGUV Grundsatz 312-001

DGUV Grundsatz 312-001: Anforderungen an Ausbildung und Unterweisung für den sicheren Einsatz von PSAgA und RA

Der DGUV Grundsatz 312-001 beschreibt umfassend die Anforderungen an die Ausbildung von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) oder Rettungsausrüstung (RA) verwenden. Dies betrifft sowohl das Rückhaltesystem, das Positionierungssystem, als auch Auffangsysteme und entsprechende Rettungstechniken.

Darüber hinaus legt der Grundsatz auch Anforderungen an die Inhalte und Durchführung von Unterweisungen sowie an die Qualifikation der unterweisenden Personen fest.

Hinweis: Die folgenden Informationen sind verkürzt dargestellt und dienen lediglich zur allgemeinen Orientierung. Für detaillierte und verbindliche Inhalte lesen Sie bitte den vollständigen DGUV Grundsatz 312-001.


Anforderungen an Ausbildende und Unterweisende

Damit eine Person rechtssicher Unterweisungen im Bereich PSAgA oder RA durchführen darf, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Diese beziehen sich nicht nur auf das Alter und die fachliche Eignung, sondern auch auf persönliche Eigenschaften und körperliche Befähigungen.

Im Einzelnen sind folgende Kriterien zwingend zu erfüllen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • Nachweis über theoretisches Wissen und praktische Erfahrung im Umgang mit PSAgA bzw. RA,
  • Nachgewiesene geistige und charakterliche Eignung,
  • Geeigneter körperlicher Zustand,
  • Abgeschlossene Ausbildung als Ersthelferin oder Ersthelfer.

Diese Anforderungen gewährleisten, dass Unterweisende nicht nur fachlich kompetent, sondern auch in der Lage sind, im Ernstfall angemessen zu handeln.


Rahmenbedingungen für die Durchführung praktischer Übungen

Ein wesentliches Element jeder Unterweisung ist der Praxisbezug. Daher müssen Schulungen nicht nur theoretisch, sondern auch durch praktische Übungen ergänzt werden.

Dabei gilt es insbesondere folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

  • Die Übungen müssen arbeitsplatzbezogen sein oder unter vergleichbaren Bedingungen stattfinden,
  • Die Sicherheit der Teilnehmenden steht während der gesamten Durchführung an oberster Stelle,
  • Es ist stets eine zweite, unabhängige Sicherung bei Übungen einzusetzen,
  • Übungen sollen in angemessenen Gruppengrößen erfolgen, um auf jede Person individuell eingehen zu können,
  • Es müssen Originalsysteme und Komponenten zur Verfügung stehen – also genau die, die auch später im beruflichen Einsatz verwendet werden,
  • Darüber hinaus sind weitere organisatorische und sicherheitstechnische Aspekte zu berücksichtigen, die im Detail im Grundsatz geregelt sind.

Rettungskonzept: Unverzichtbar bei jeder praktischen Übung

Ein weiterer zentraler Punkt bei der Durchführung von Übungen ist das Rettungskonzept. Denn nur wenn im Ernstfall sofortige Maßnahmen zur Rettung eingeleitet werden können, ist die Übung wirklich sicher. Deshalb muss bereits vor Beginn jeder praktischen Übung ein tragfähiges Rettungskonzept erstellt und einsatzbereit sein.


Ihr Partner für praxisnahe Unterweisungen – direkt bei Ihnen oder bei uns

Als erfahrener Schulungspartner unterstützen wir Sie gerne bei der Planung und Durchführung von Unterweisungen im Bereich PSAgA und RA.

Dabei bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten:

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  • Oder Sie besuchen uns in unseren modern ausgestatteten Schulungsräumen, wo wir unter realitätsnahen Bedingungen praxisnahe Übungen durchführen.

In jedem Fall legt unser Schulungsteam höchsten Wert auf Sicherheit, Verständlichkeit und praktische Relevanz.

Kontaktieren Sie uns gerne – wir freuen uns auf Ihre Anfrage und darauf, Sie professionell zu unterstützen!


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