DGUV Information 201-054 – Sicherheit bei Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten
Die DGUV Information 201-054 mit dem Titel „Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten“ richtet sich in erster Linie an Unternehmer und Verantwortliche, die Arbeiten auf Dächern organisieren oder durchführen. Sie erläutert praxisnah, wie die geltenden Regelungen zur Arbeitssicherheit bei solchen Tätigkeiten umgesetzt werden können – insbesondere in Hinblick auf den Absturzschutz.
Was zählt zu Dacharbeiten?
Unter Dacharbeiten versteht man sämtliche Tätigkeiten, die mit der Herstellung, Instandhaltung, Änderung oder dem Rückbau von Dachkonstruktionen zu tun haben. Dazu gehören unter anderem:
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- Dachdeckungen, Dachabdichtungen und Dachbekleidungen,
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- deren tragende Unterkonstruktionen,
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- sowie angrenzende oder durchdringende Bauteile, wie z. B.
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- Dachrinnen,
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- Attiken,
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- Gauben,
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- Ortgänge,
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- Blitzschutzanlagen,
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- Lichtkuppeln.
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- sowie angrenzende oder durchdringende Bauteile, wie z. B.
Hingegen zählen Schneeräumarbeiten, Betonierarbeiten sowie Tätigkeiten an Photovoltaikanlagen nicht zu den Dacharbeiten im Sinne dieser DGUV-Information.
Inhaltlicher Schwerpunkt: Absturzsicherung
Ein zentrales Thema der DGUV Information 201-054 sind die Vorgaben zur Absturzsicherung, die insbesondere in den Kapiteln 3 und 4 ausführlich behandelt werden.
Dabei wird deutlich gemacht, dass bereits ab einer möglichen Absturzhöhe von nur einem Meter geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Insbesondere bei Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen, die sich über Stoffen befinden, in denen Personen einsinken können (wie z. B. Kies, Flüssigkeiten oder Dämmstoffe), ist eine Absturzsicherung sogar unabhängig von der Höhe zwingend erforderlich.

Zur Auswahl stehen grundsätzlich zwei Schutzarten:
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- Kollektive Schutzmaßnahmen, wie z. B. Seitenschutz oder Auffangeinrichtungen,
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- sowie individuelle Schutzmaßnahmen, also die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).
Wichtig: Der Kollektivschutz hat immer Vorrang vor dem Einsatz von PSAgA. Nur dann, wenn bauliche Gegebenheiten oder arbeitsorganisatorische Gründe keine kollektiven Maßnahmen zulassen, darf auf PSAgA zurückgegriffen werden.
Besonderheiten und Ausnahmen
Darüber hinaus nimmt die DGUV Information auch Bezug auf Ausnahmeregelungen der ASR A2.1, die in bestimmten Fällen eine abweichende Anwendung der Schutzmaßnahmen ermöglichen. Detaillierte Informationen dazu finden sich direkt in der ASR A2.1 sowie in ergänzenden Artikeln zum Thema.
Einsatz von PSAgA auf dem Dach
Falls der Einsatz von PSAgA erforderlich ist, muss sichergestellt sein, dass:
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- geeignete Anschlageinrichtungen vorhanden sind,
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- die Verbindung zur PSAgA nicht ungewollt gelöst werden kann,
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- die Anschlageinrichtung mindestens 9 kN Kraft aufnehmen kann,
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- für jede zusätzliche Person an dieser Sicherung ein weiterer kN Belastung einkalkuliert wird.
Das bedeutet: Die sichere Verwendung von PSAgA setzt nicht nur eine technische Eignung der Anschlageinrichtung voraus, sondern auch eine sorgfältige Planung sowie regelmäßige Prüfungen und Dokumentationen.
Wer darf PSAgA verwenden?
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz dürfen ausschließlich von fachlich unterwiesenem Personal eingesetzt werden. Die Unterweisung muss:
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- sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Übungen beinhalten, den korrekten Einsatz der Ausrüstung vermitteln,
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- sowie Kenntnisse zu den im Rettungskonzept vorgesehenen Maßnahmen einschließen.

Nur so kann ein verlässlicher Schutz im Arbeitsalltag sichergestellt werden – insbesondere dann, wenn das Arbeiten in großer Höhe oder an exponierten Stellen auf dem Dach erfolgt.
Fazit
Die DGUV Information 201-054 verdeutlicht eindrucksvoll, dass Sicherheit bei Dacharbeiten kein Zufall, sondern das Ergebnis klar geregelter Abläufe, durchdachter Schutzmaßnahmen und qualifizierter Ausführung ist.
Ob Kollektivschutz oder PSAgA – jede Maßnahme muss geplant, begründet und sicher umgesetzt werden. Unternehmer und Verantwortliche sind somit gut beraten, die Inhalte dieser Information nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern aktiv in die betriebliche Praxis zu integrieren.