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DGUV Information 201-056

DGUV Information 201-056 – Planungsgrundlagen für Anschlageinrichtungen auf Dächern

Die DGUV Information 201-056 mit dem Titel „Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern“ gibt fundierte Hinweise darauf, wie Absturzsicherungssysteme und Anschlageinrichtungen auf Gebäuden fachgerecht und sicher geplant werden können. Sie richtet sich in erster Linie an Bauherren, Architekten, Planer sowie Nutzer von individuellen Absturzsicherungslösungen.

Ziel dieser Information ist es, alle Beteiligten für potenzielle Gefahren zu sensibilisieren, gleichzeitig klare Planungskriterien zu benennen und praktikable Lösungen aufzuzeigen – sowohl im Bereich des kollektiven als auch des individuellen Fallschutzes.


Welche Gefährdungen sind bei der Planung zu berücksichtigen?

In der Planungsphase gilt es, verschiedenste Risiken zu erkennen und zu bewerten. Laut DGUV Information 201-056 stellen insbesondere folgende Szenarien eine konkrete Absturzgefahr dar:

  • Der Sturz über den Dachrand,
  • das Durchbrechen von Dachflächen, beispielsweise bei nicht tragfähigen Materialien, sowie
  • der Absturz durch Öffnungen im Dach, etwa Lichtkuppeln oder Revisionsöffnungen.

Darüber hinaus müssen bei der Auslegung von Auffangsystemen zusätzliche Gefährdungen berücksichtigt werden, wie zum Beispiel:

  • Pendelsturzrisiken, also seitliches Ausschwingen bei einem Absturz,
  • Kantenausbildung, die zu erhöhtem Seilverschleiß führen kann,
  • Seilauslenkung, was die tatsächliche Fallhöhe verlängert,
  • sowie das Auf- oder Anprallen an Bauteile oder Strukturen.

Positionierung von Anschlageinrichtungen

Um einen möglichst effektiven Schutz zu gewährleisten, empfiehlt es sich, Anschlageinrichtungen in einem Mindestabstand von 2,5 Metern zur Absturzkante zu platzieren. In Regionen mit hoher Schneelast kann dieser Abstand erhöht werden, um eine sichere Schneeräumung zu ermöglichen. Eckbereiche, die schwerer erreichbar sind, lassen sich gezielt durch Einzelanschlagpunkte sichern.

Gleichzeitig ist bei der Planung stets zu bedenken, wie der Zugang zu den Sicherungssystemen gestaltet wird. In diesem Zusammenhang liefert die DIN 4426 zusätzliche Empfehlungen für den sicheren und ergonomischen Dachzugang.


Worauf ist bei Montage und Prüfung zu achten?

Für die Montage gelten stets die vorgeschriebenen Herstellervorgaben, die sich üblicherweise in der Montageanleitung sowie in den beigelegten Sicherheitshinweisen befinden.

Monteure, die diese Systeme installieren, müssen nicht nur fachkundig geschult, sondern auch handwerklich kompetent sein. Darüber hinaus gehört es zu ihren Aufgaben, die geplante Lösung mit der tatsächlichen baulichen Situation vor Ort abzugleichen.

Ein besonders wichtiger Punkt ist die Einbaudokumentation, deren Inhalte ebenfalls in der DGUV 201-056 konkret beschrieben sind. Fotodokumentationen spielen dabei eine entscheidende Rolle, da insbesondere sicherheitsrelevante Montageschritte, die später nicht mehr sichtbar oder zugänglich sind, umfassend dokumentiert werden müssen.


Wiederkehrende Prüfungen durch Sachkundige

Sobald die Anschlageinrichtungen installiert sind, unterliegen sie einer regelmäßigen Prüfungspflicht. Diese Prüfungen dürfen ausschließlich von sachkundigen und vom Hersteller autorisierten Personen durchgeführt werden. Auch diese Prüfungen müssen lückenlos dokumentiert werden, um sowohl aus haftungs- als auch sicherheitstechnischer Sicht den Anforderungen gerecht zu werden.


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Wenn Sie die Planung, Montage und Überprüfung Ihrer Absturzsicherung in erfahrene Hände legen möchten, steht Ihnen das Team von Luy Absturzsicherung gerne zur Seite. Unsere Leistungen umfassen nicht nur eine professionelle Planung und fachgerechte Montage, sondern auch die rechtskonforme Dokumentation und regelmäßige Überprüfung Ihrer Sicherungssysteme – selbstverständlich gemäß den Vorgaben der DGUV Information 201-056.

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