DGUV Information 212-515 – Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Die branchenübergreifende DGUV Information 212-515 (vormals BGI 515) trägt den Titel „Persönliche Schutzausrüstungen“ und richtet sich an Unternehmen sowie an Beschäftigte. Sie liefert praxisnahe Hinweise zur Auswahl, Bereitstellung und Anwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und dient somit als wichtige Orientierungshilfe für den Arbeitsschutz im Betrieb.
Welche Anforderungen muss PSA erfüllen?
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitenden geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen. Die DGUV Information beschreibt klar, welche Merkmale eine PSA erfüllen muss, um als geeignet zu gelten:
- Sie muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
- Sie soll die ermittelten Gefährdungen so weit wie möglich minimieren und ein möglichst geringes Restrisiko hinterlassen.
- Sie soll ergonomische Anforderungen berücksichtigen – etwa Passform, Gewicht und Tragekomfort – abhängig von der jeweiligen Arbeitsaufgabe.
- Sie muss in Bedienbarkeit und Einstellmöglichkeiten auf den konkreten Einsatzbereich abgestimmt sein.
Für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) verweist die DGUV Information ausdrücklich auf die DGUV Regel 112-198 (ehemals BGR 198), die speziellere Anforderungen und Anwendungshinweise enthält.
Gebrauchsdauer und Prüfung von PSA
Die DGUV Information weist auch auf die begrenzte Nutzungsdauer von PSA hin:
Die persönliche Schutzausrüstung darf nur innerhalb der vom Hersteller vorgegebenen Gebrauchsdauer verwendet werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine weitere Verwendung ausgeschlossen – selbst wenn keine sichtbaren Schäden vorliegen.
Zudem gilt für bestimmte PSA – wie beispielsweise Auffanggurte oder Verbindungsmittel der PSAgA – eine regelmäßige Prüfpflicht. Diese Prüfungen müssen durch eine sachkundige Person erfolgen.
Darüber hinaus sind die Nutzer verpflichtet, vor jeder Benutzung eine Sichtprüfung durchzuführen, um sicherheitsrelevante Schäden wie Risse, Abrieb oder Verformungen rechtzeitig zu erkennen. Dies ist ein wichtiger Teil der Eigenverantwortung und trägt wesentlich zur Unfallvermeidung bei.
Fazit
Die DGUV Information 212-515 vermittelt grundlegende Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung und betont sowohl die Verantwortung der Arbeitgeber bei der Auswahl als auch die Pflichten der Beschäftigten bei der Anwendung und Prüfung. Ziel ist es, mithilfe geeigneter PSA Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Gesundheit dauerhaft zu schützen.