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DGUV Regel 112-198

DGUV Regel 112-198 – Anforderungen an Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Die DGUV Regel 112-198 (ehemals BGR 198) legt verbindliche Anforderungen für Auswahl, Einsatz und Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) fest. Sie richtet sich an Arbeitgeber, Sicherheitsverantwortliche und alle Anwender, die in absturzgefährdeten Bereichen arbeiten.

Bestandteile und Anforderungen der PSAgA

Die Regel definiert die verschiedenen Komponenten der PSAgA sowie deren sachgerechte Verwendung. Alle Bestandteile müssen zertifiziert, normgerecht gekennzeichnet und für den vorgesehenen Einsatz zugelassen sein, um den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen.

Arten von Auffangsystemen gemäß DGUV Regel 112-198

Die DGUV Regel unterscheidet vier wesentliche Typen von Auffangsystemen:

  • System mit mitlaufendem Auffanggerät an beweglicher Führung

  • System mit mitlaufendem Auffanggerät an fester Führung

  • System mit Höhensicherungsgerät

  • System mit Falldämpfer

Diese Auffangsysteme verhindern keinen freien Fall, sondern sorgen dafür, dass der Anwender im Sturzfall sicher aufgefangen wird, um schwere Verletzungen oder Todesfälle zu vermeiden.

Ergänzend behandelt die Regel auch:

  • Rückhaltesysteme, die einen Sturz verhindern

  • Arbeitsplatzpositionierungssysteme, die ein sicheres Arbeiten in Position ermöglichen

Auswahl der richtigen PSAgA

Die Auswahl der geeigneten persönlichen Schutzausrüstung richtet sich nach dem Einsatzbereich und den spezifischen Arbeitsbedingungen. Wichtige Kriterien sind:

  • Erforderliche lichte Höhe unterhalb des Arbeitsplatzes, berechnet aus der Gesamtlänge des Systems im Sturzfall plus Sicherheitsabstand zum Boden oder zur nächstgelegenen Ebene

  • Kombination geeigneter Ausrüstungsteile, beispielsweise Helme mit Kinnriemen (zertifiziert nach DIN EN 397) zur Verhinderung von Kopfverletzungen bei Abstürzen

Die Regel beschreibt außerdem detailliert die notwendigen Kennzeichnungen der PSAgA.

Nutzung, Wartung und Lebensdauer der PSAgA

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz unterliegt einer begrenzten Lebensdauer, da Materialermüdung und äußere Einflüsse wie UV-Strahlung, Feuchtigkeit oder mechanische Belastungen die Schutzfunktion beeinträchtigen können.

Folgende Vorgaben sind verbindlich:

  • Prüfung der Ausrüstung vor der ersten Nutzung und mindestens einmal jährlich durch eine fachkundige Person

  • Organisation, Durchführung und Dokumentation der Prüfungen durch den Unternehmer

  • Verkürzte Prüfintervalle bei intensiver Nutzung oder besonderen Umgebungsbedingungen


Fazit zur DGUV Regel 112-198

Die DGUV Regel 112-198 gewährleistet den fachgerechten Einsatz und die regelmäßige Prüfung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Sie gibt Unternehmen und Beschäftigten klare Vorgaben zur sicheren Umsetzung von Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen.

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