DGUV Regel 112-199 – Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlicher Absturzschutzausrüstung
Die DGUV Regel 112-199 bietet klare Vorgaben für die Auswahl und Anwendung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) im Rahmen von Rettungseinsätzen. Sie richtet sich an Arbeitgeber, Sicherheitsfachkräfte und Anwender, die mit Arbeiten in Höhen oder Tiefen betraut sind und in der Lage sein müssen, im Notfall schnell und sicher zu retten.
Auswahlkriterien für Rettungsausrüstung
Die Regel nennt drei zentrale Kriterien, die bei der Auswahl geeigneter Rettungsausrüstung beachtet werden müssen:
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- Tauglichkeit für eine zügige und sichere Rettung
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- Anpassbarkeit an die ergonomischen Anforderungen des Nutzers
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- Eignung für die Bedingungen am jeweiligen Einsatzort
Auf dieser Grundlage müssen geeignete Komponenten wie:
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- Rettungsgurte oder -schlaufen,
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- Hub- und Abseilgeräte sowie
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- Verbindungselemente
ausgewählt werden – idealerweise in enger Abstimmung mit den späteren Nutzern.
Rettungsverfahren laut DGUV Regel
Die Regel stellt verschiedene Rettungsszenarien vor, unter anderem:
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- Rettung aus Schächten
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- Rettung aus Steigschutzsystemen
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- Rettung frei im Raum hängender Personen
Für jedes dieser Szenarien muss der Unternehmer ein individuelles Rettungskonzept erstellen. Dieses Konzept dient als Basis für Unterweisungen und beschreibt detailliert die Maßnahmen und Abläufe im Notfall – unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, eingesetzten Systeme und personellen Ressourcen.
Anwendung und Handhabung der Rettungsausrüstung
Die Regel gibt zudem Hinweise zur korrekten Anwendung der verwendeten Rettungsausrüstung. Dazu gehören:
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- Richtige Handhabung von Abseil- und Hubgeräten
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- Sichere Nutzung von Gurten, Seilen und Verbindungsmitteln
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- Anforderungen an Transport, Lagerung und Einsatzbereitschaft
Lebensdauer und Prüfung der PSAgA
Wie jede persönliche Schutzausrüstung unterliegt auch Rettungsausrüstung einer begrenzten Lebens- und Nutzungsdauer. Um die Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Überprüfung durch eine sachkundige Person erforderlich.
Die wichtigsten Vorgaben hierzu:
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- Erstprüfung vor dem ersten Einsatz
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- Wiederholungsprüfung mindestens einmal jährlich
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- Anpassung der Prüfintervalle bei besonderer Beanspruchung oder ungünstigen Einsatzbedingungen
Verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Prüfungen ist der Unternehmer.
Fazit
Die DGUV Regel 112-199 stellt sicher, dass Rettungen aus Höhen und Tiefen schnell, sicher und mit der passenden Ausrüstung durchgeführt werden können. Sie unterstützt Betriebe bei der Auswahl geeigneter PSAgA, der Entwicklung praxisgerechter Rettungskonzepte und der ordnungsgemäßen Durchführung von Unterweisungen und Prüfungen.

